Termine der KGR- Sitzungen und internen Veranstaltungen
Der Kirchengemeinderat trifft sich zu seiner Sitzung im Bruderraum des Klosters.
Die Sitzung beginnt mit einer Andacht/Abendgebet um 19.30 Uhr in der Klosterkirche.
Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich, so dass alle Interessierten dazu herzlich eingeladen sind.
Der Kirchengemeinderat trifft sich unter der Beachtung der Vorsichtsmaßnahmen. Jeder hat einen eigenen Tisch mit dem vorgeschriebenen Abstand.
21.01.2021
Geschäftsordnungen für die Pfarrämter Alpirsbach I und Alpirsbach II
1. Gemeindebereich, Seelsorgebezirke
Pfarramt I ist zuständig für den Seelsorgebezirk Alpirsbach: Kernstadt und Unterehlenbogen. Pfarramt II für Rötenbach und Reutin. Die kirchlichen Besuchsdienste im Seniorenzentrum der BruderhausDiakonie liegt bei Pfarramt I (vierzehntägige Andacht mit übergemeindlichem Team), im Haus Grezenbühl bei Pfarramt II + Bibelabend.
2. Gottesdienst
Pfarramt I: Gottesdienste in der Klosterkirche 09.30 Uhr an allen Sonn- und kirchlichen Festtagen. In der Klosterkirche sind am Heiligen Abend um 14.30 Uhr ein Familiengottesdienst, um 17 Uhr Christvesper und um 22 Uhr eine Christnacht. Am Altjahresabend ist ein Abendmahlsgottesdienst um 18 Uhr. An Gründonnerstag findet um 19 Uhr ein Jugendkreuzweg statt. An Buß- und Bettag findet um 19 Uhr ein zentraler Gottesdienst statt. In Reutin und Rötenbach sind die Gottesdienste am Heiligen Abend um 16 und 18 Uhr und am Altjahresabend um 17 und 19 Uhr.
Monatlicher Abendmahlsgottesdienst, mit integriertem Abendmahl.
Ökumenische Gottesdienste mit der katholischen Kirchengemeinde.
Adventsandachten, Frühandachten (6 Uhr) in der Karwoche.
Pfarramt II: Gottesdienste in den Filialkirchen Rötenbach (vierzehntägig) und Reutin um 09.15 Uhr bzw. 10.45 Uhr im Wechsel früh oder spät. Keine Gottesdienste an Neujahr, Epiphanias, Allgem. Buß- und Bettag und zweitem Feiertag in den Filialkirchen. Pfr. I und II teilen sich diese in der Klosterkirche. Abendmahl wird alle zwei Monate im Gottesdienst gefeiert. Gottesdienst im Grünen (Zimmerplatz Reutin).
Passionsandachten in der Karwoche.
Wenn „nur“ in Alpirsbach und Reutin Gottesdienst ist, wechseln sich Pfr I und II ab.
3. Kindergottesdienst
In Alpirsbach monatlich. In Reutin vierzehntägig. Jeweils mit Ausnahme der Ferien. Vorbereitung der Helfer: in Alpirsbach durch Pfr. I. In Reutin wird die Kinderkirche durch Pfr. II verantwortet und begleitet.
4. Kasualien
Tauffeiern finden im Gemeindegottesdienst statt. Keine Festsetzung bestimmter Sonntage. Bei Taufe und Abendmahl wird in der Klosterkirche das Chorhemd getragen.
Trauergottesdienste auf den Friedhöfen Alpirsbach, Reutin (mit Friedhofshalle und Rötenbach (Aufbahrungsraum). Beerdigungschor in Reutin. Auf Wunsch der Angehörigen ist der Trauergottesdienst in der jeweiligen Kirche möglich.
Gottesdienste bei denen verstorbener Gemeindeglieder gedacht wird, sind am Ewigkeitssonntag in der Klosterkirche und in den Filialen, am Ostersonntag bzw. –montag auf den Friedhöfen.
5. Religionsunterricht
Die Stelleninhaber erteilen Religionsunterricht nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen. Gemeinsame Besprechungen mit den Katecheten und den am Religionsunterricht beteiligten staatlichen Lehrern. Schulgottesdienste ökumenisch.
6. Konfirmandenunterricht
Der Konfirmandenunterricht wird einjährig erteilt. Einführungsgottesdienst zum Beginn des Unterrichts (mit Ausgabe der Konfirmandenbibeln). Der Unterricht wird von Pfarramt II durchgeführt und verantwortet.
7. Jugendarbeit
Für die Jugendarbeit ist Pfarramt II zuständig.
8. Erwachsenenarbeit
Pfarramt I und II gemeinsam:
Seniorenkreis „sonniger Herbst“ durch Pfr I, Seniorenkreis Reutin durch Pfr II.
Seminare und Einzelveranstaltungen werden im Rahmen von „Kultur im Kloster“ und/oder mit dem zuständigen Pfarrer für Erwachsenenarbeit veranstaltet.
9. Kirchenmusik
Beraten, Begleiten und Verwalten der kirchenmusikalischen Arbeit des Kantorats durch Pfarramt I.
10. Öffentlichkeitsarbeit
Der Gemeindebrief erscheint 3 x im Jahr. Ein Redaktionsteam ist vorhanden und wird betreut von Pfr II.
11. Diakonisches Handeln
Pfr I ist im Arbeitskreis Asyl vertreten.
Pfr II begleitet die Besuchsdienstmitarbeiterinnen und –mitarbeiter.
12. Sonstige Aufgaben und Geschäftsführung
Pfarramt I zuständig für:
- Geschäftsführung und Kirchenregister.
Dazu gehört:
- 1 x monatl. Kirchengemeinderatssitzung (in der Regel Leitung).
- Kindergartenarbeit (3 Gruppen) einschließlich Dienst- und Fachaufsicht für die
Erzieherinnen.
- Koordination mit der Stadt
- Abstimmung und Koordination aller am Kloster beteiligten Behörden und Organisationen.
Beraten und beschlossen: 18.06.2015